Das Wichtigste zuerst
Nach fünf Jahren vorübergehendem Schutz sieht Art. 74 Abs. 2 AsylG eine Aufenthaltsbewilligung B vor, die an den Schutzstatus S gekoppelt bleibt. Das ist nicht dasselbe wie eine Härtefallbewilligung.
B nach 5 Jahren ≠ Härtefall-BEinzelfallprüfungKanton + Zustimmung SEMAb wann?
Massgebend ist, dass sich die Person seit Einreichung des Gesuchs um Schutzstatus S mindestens fünf Jahre mit diesem Status in der Schweiz aufgehalten hat.
Erste mögliche Fälle: ab März 2027, je nach persönlichem Datum des S-Gesuchs.
Fünf Kernvoraussetzungen
- Mindestens fünf Jahre Aufenthalt mit Status S seit Einreichung des Schutzgesuchs.
- Der Aufenthaltsort war den Behörden immer bekannt.
- Fortgeschrittene Integration und schwerwiegender persönlicher Härtefall.
- Keine Widerrufsgründe nach Art. 62 Abs. 1 AIG.
- Identität offengelegt.
Integration
- Sprache
- Arbeit und Ausbildung
- Soziale Bindungen
- Eigenständige Lebensführung
Familie & Kinder
- Schule und Ausbildung
- Sprachliche Verwurzelung
- Freundeskreis und soziales Umfeld
- Konkrete Folgen eines Abbruchs
Rückkehrperspektive
Die allgemeine Kriegslage allein genügt nicht. Entscheidend ist die individuelle, belegbare Situation der Person oder Familie.
Schritt für Schritt
Kurze Checkliste
Wichtige Fehler vermeiden
- Nicht davon ausgehen, dass fünf Jahre automatisch einen Härtefall bedeuten.
- Keine unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben machen.
- Keine dramatisierenden oder erfundenen Angaben verwenden.
- Nicht nur die allgemeine Lage in der Ukraine beschreiben.
Was ein Dossier stärker macht
- Klare Chronologie
- Belegbare Integration
- Stabile Arbeit oder Ausbildung
- Konkrete individuelle Gründe
- Geordnete und nummerierte Beilagen
Rechtlicher Hinweis
Diese Webseite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Härtefallentscheide sind Einzelfallentscheide. Gesetze, Weisungen, kantonale Praxis und Formulare können sich ändern.
So gehst du beim Härtefallgesuch vor
Ein Härtefall entsteht nicht automatisch nach fünf Jahren. Bereite das Gesuch systematisch vor und belege deine persönliche Situation.
Wichtig: Fünf Jahre Aufenthalt allein reichen nicht. Es gibt keine Erfolgsgarantie.
Offizielle Quellen
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