Was bedeutet Schwarzarbeit?
In der Schweiz bezeichnet «Schwarzarbeit» verschiedene Formen der Missachtung arbeitsbezogener Melde- und Bewilligungspflichten. Betroffen sein können insbesondere Sozialversicherungen, Ausländerrecht und Quellensteuer.
Wichtig: Eine Barzahlung ist nicht automatisch Schwarzarbeit. Entscheidend ist, ob das Arbeitsverhältnis korrekt gemeldet und abgerechnet wird und alle nötigen Bewilligungen oder Meldungen vorliegen.
Typische Warnzeichen
- Der Arbeitgeber sagt: «Wir melden dich nicht an.»
- Der Lohn wird bezahlt, aber es gibt keine nachvollziehbare Lohnabrechnung.
- AHV-/Sozialversicherungsbeiträge sollen bewusst nicht abgerechnet werden.
- Eine notwendige Arbeitsmeldung oder Bewilligung fehlt.
- Falsche Angaben zu Arbeitszeit, Lohn oder Beschäftigung werden verlangt.
So bist du besser abgesichert
- Kläre vor Arbeitsbeginn, ob eine Meldung oder Bewilligung nötig ist.
- Verlange eine schriftliche Bestätigung der Arbeitsbedingungen.
- Bewahre Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweise und Zahlungen auf.
- Frage bei Unsicherheit die Ausgleichskasse, Migrations-/Arbeitsmarktbehörde oder kantonale Kontrollstelle.
Welche Folgen kann Schwarzarbeit haben?
Die konkreten Folgen hängen davon ab, welche Vorschriften verletzt wurden. Das BGSA ist ein Rahmengesetz; die eigentlichen Pflichten und Sanktionen stehen unter anderem im Sozialversicherungs-, Ausländer- und Steuerrecht.
Für Arbeitnehmende
- Probleme bei Sozialversicherungen und fehlende oder falsche Beitragsabrechnungen.
- Ausländerrechtliche Konsequenzen, wenn Melde- oder Bewilligungspflichten verletzt werden.
- Steuerrechtliche Nachforderungen oder Verfahren, je nach Situation.
Für Arbeitgebende
- Nachzahlungen, Verwaltungs- oder Strafverfahren nach den jeweils verletzten Spezialgesetzen.
- Bei schwerwiegenden oder wiederholten rechtskräftigen Verstössen kann ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder eine Kürzung öffentlicher Finanzhilfen von bis zu fünf Jahren erfolgen.
Besonders wichtig für Personen mit Schutzstatus S
Personen mit Schutzstatus S dürfen in der Schweiz arbeiten. Die Erwerbstätigkeit muss aber vor Arbeitsbeginn gemeldet werden. Gemeldet werden müssen auch ein Stellenwechsel und die Beendigung der Erwerbstätigkeit.
- Bei unselbstständiger Arbeit meldet grundsätzlich der Arbeitgeber die Erwerbstätigkeit.
- Selbstständigerwerbende melden ihre Erwerbstätigkeit selbst.
- Die Meldung erfolgt im Kanton des Arbeitsortes, unter anderem über EasyGov oder das offizielle Formular.
Offizielle SEM-Information zur Arbeitsmeldung bei Status S →
Wenn du bereits unangemeldet arbeitest
- Kläre sofort, welche Meldung, Bewilligung oder Abrechnung fehlt.
- Bitte den Arbeitgeber um korrekte Anmeldung und nachvollziehbare Lohnabrechnungen.
- Kontaktiere bei Unsicherheit die zuständige kantonale Stelle. Bei Status S zusätzlich die zuständige Arbeitsmarkt-/Migrationsbehörde.
- Unterschreibe keine falschen Angaben und vernichte keine Unterlagen.
Kleine Jobs im Privathaushalt
Auch kleinere bezahlte Arbeiten können melde- und abrechnungspflichtig sein. Für bestimmte Arbeitsverhältnisse mit tiefen Lohnsummen gibt es ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren. Es erleichtert insbesondere die Abrechnung von Sozialversicherungen und Quellensteuer.
Wo kann Schwarzarbeit gemeldet werden?
Jeder Kanton verfügt über ein Kontrollorgan zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Diese Stellen nehmen Hinweise entgegen und prüfen die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten.
SECO: Liste aller kantonalen Kontrollorgane →
Ob und in welcher Form anonyme Hinweise möglich sind, richtet sich nach der jeweiligen kantonalen Stelle. Prüfe deshalb die Angaben des zuständigen Kantons.
Gesetze und offizielle Rechtsgrundlagen
Das zentrale Rahmengesetz ist das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA). Das Schweizerische Strafgesetzbuch kann je nach konkretem Verhalten zusätzlich relevant sein. Schwarzarbeit ist jedoch nicht als ein einziger allgemeiner Straftatbestand im StGB geregelt.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob im Einzelfall Schwarzarbeit oder ein strafbarer Verstoss vorliegt, hängt von den konkreten Umständen und den anwendbaren Spezialgesetzen ab. Massgebend sind die aktuellen amtlichen Gesetzestexte und die zuständigen Behörden.
Inhalt geprüft: 30. August 2026