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Status S · Registrierung · Bundesasylzentren

Verfahrenszentren in der Schweiz

Wo wird der Schutzstatus S registriert? Was ist ein Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion? Und was passiert nach der Registrierung? Hier findest du die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

⚠️
Wichtig zur Karte: Die sechs blauen Punkte zeigen die Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion der sechs Schweizer Asylregionen. Sie sind nicht sechs aktuelle Status-S-Registrierungsstellen. Für den Status S erfolgen die Registrierungen derzeit zentral in Urtenen-Schönbühl.

Karte: Status S und Verfahrenszentren

Klicke auf die Karte, um sie gross anzuzeigen.

Karte Status S Schweiz mit Urtenen-Schönbühl und Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion
Gelber Stern: zentrale Status-S-Registrierung in Urtenen-Schönbühl. Blaue Punkte: Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion.

So läuft die Registrierung für Status S

Der richtige Weg hängt davon ab, ob du bereits eine private Unterkunft in der Schweiz hast.

Keine Unterkunft

Wenn du neu in die Schweiz einreist und keine Unterkunft hast, gehst du direkt nach Urtenen-Schönbühl.

Private Unterkunft

Wenn du bereits privat in der Schweiz wohnst, reichst du das Gesuch zuerst online über RegisterMe ein.

Persönliche Registrierung

Nach der Online-Anmeldung musst du dich auch persönlich registrieren lassen. Laut SEM muss dies innerhalb von 30 Tagen nach RegisterMe erfolgen.

Prüfung durch das SEM

Das SEM erhebt Personendaten und Fingerabdrücke und prüft Sicherheit sowie die Voraussetzungen für den Schutzstatus S individuell.

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Keine Identitätspapiere? Schutzsuchende ab 18 Jahren, die zwar eine Unterkunft haben, aber keine Identitätspapiere besitzen, sollen sich gemäss SEM direkt an ein Bundesasylzentrum wenden. Da alle Status-S-Registrierungen aktuell in Urtenen-Schönbühl erfolgen, ist dies der zentrale Anlaufpunkt.

Aktuelle Regeln für den Schutzstatus S

Die folgenden Punkte sind besonders wichtig bei neuen Gesuchen.

🇺🇦

Wer grundsätzlich erfasst ist

Das SEM nennt ukrainische Staatsangehörige und bestimmte Familienangehörige sowie bestimmte Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit Schutz- bzw. Aufenthaltsstatus in der Ukraine. Jedes Gesuch wird individuell geprüft.

📍

Region des letzten Wohnsitzes

Seit November 2025 unterscheidet das SEM bei neuen Gesuchen nach der letzten Wohnregion in der Ukraine. Aktuell gelten Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Ivano-Frankivsk und Tscherniwzi als Regionen, in die eine Rückkehr grundsätzlich als zumutbar eingestuft wird.

🛡️

Militärische Pflichten

Für neue Gesuche seit 20. August 2026 gilt zusätzlich: Wer in der Ukraine militärischen Pflichten untersteht, erhält Status S nur, wenn diese Pflichten eingehalten werden. Bestehende Status-S-Inhaber sind von dieser neuen Regel nicht betroffen.

!
Keine automatische Entscheidung: Herkunftsregion, familiäre Situation, Schutzbedarf und weitere Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft. Diese Webseite kann deshalb nicht vorhersagen, ob eine bestimmte Person Status S erhält.
📅
Der Bundesrat hat am 19. August 2026 beschlossen, den Schutzstatus S nicht vor dem 4. März 2028 aufzuheben.

Die 6 Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion

In jeder der sechs Schweizer Asylregionen gibt es ein Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion. Für Status-S-Registrierungen ist aktuell jedoch Urtenen-Schönbühl zuständig.

Boudry (NE)

Rue de l’Hôpital 60
2017 Boudry
+41 58 465 03 03

Bern (BE)

Morillonstrasse 75
3007 Bern
+41 58 461 44 20

Basel (BS)

Freiburgerstrasse 50
4057 Basel
+41 58 482 12 82

Chiasso (TI)

Via Milano 23
6830 Chiasso
+41 58 466 70 10

Altstätten (SG)

Schöntalstrasse 2
9450 Altstätten
+41 58 480 49 50

Zürich (ZH)

Duttweilerstrasse 11
8005 Zürich
+41 58 480 14 80

Was passiert nach der Registrierung?

KANTON

Zuweisung an einen Kanton

Nach der Registrierung weist das SEM Personen mit Schutzstatus S einem Kanton zu. Der Ort der Registrierung hat keinen Einfluss darauf, welchem Kanton du zugewiesen wirst.

ALLTAG

Danach ist der Kanton zuständig

Fragen zu Arbeit, Sozialhilfe, Schule, Sprachkursen, Krankenversicherung, Umzug oder Wegzug werden danach grundsätzlich mit den zuständigen Stellen des zugewiesenen Kantons geklärt.

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