Wer grundsätzlich erfasst ist
Das SEM nennt ukrainische Staatsangehörige und bestimmte Familienangehörige sowie bestimmte Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit Schutz- bzw. Aufenthaltsstatus in der Ukraine. Jedes Gesuch wird individuell geprüft.
Wo wird der Schutzstatus S registriert? Was ist ein Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion? Und was passiert nach der Registrierung? Hier findest du die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
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Der richtige Weg hängt davon ab, ob du bereits eine private Unterkunft in der Schweiz hast.
Wenn du neu in die Schweiz einreist und keine Unterkunft hast, gehst du direkt nach Urtenen-Schönbühl.
Wenn du bereits privat in der Schweiz wohnst, reichst du das Gesuch zuerst online über RegisterMe ein.
Nach der Online-Anmeldung musst du dich auch persönlich registrieren lassen. Laut SEM muss dies innerhalb von 30 Tagen nach RegisterMe erfolgen.
Das SEM erhebt Personendaten und Fingerabdrücke und prüft Sicherheit sowie die Voraussetzungen für den Schutzstatus S individuell.
Die folgenden Punkte sind besonders wichtig bei neuen Gesuchen.
Das SEM nennt ukrainische Staatsangehörige und bestimmte Familienangehörige sowie bestimmte Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit Schutz- bzw. Aufenthaltsstatus in der Ukraine. Jedes Gesuch wird individuell geprüft.
Seit November 2025 unterscheidet das SEM bei neuen Gesuchen nach der letzten Wohnregion in der Ukraine. Aktuell gelten Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Ivano-Frankivsk und Tscherniwzi als Regionen, in die eine Rückkehr grundsätzlich als zumutbar eingestuft wird.
Für neue Gesuche seit 20. August 2026 gilt zusätzlich: Wer in der Ukraine militärischen Pflichten untersteht, erhält Status S nur, wenn diese Pflichten eingehalten werden. Bestehende Status-S-Inhaber sind von dieser neuen Regel nicht betroffen.
In jeder der sechs Schweizer Asylregionen gibt es ein Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion. Für Status-S-Registrierungen ist aktuell jedoch Urtenen-Schönbühl zuständig.
Nach der Registrierung weist das SEM Personen mit Schutzstatus S einem Kanton zu. Der Ort der Registrierung hat keinen Einfluss darauf, welchem Kanton du zugewiesen wirst.
Fragen zu Arbeit, Sozialhilfe, Schule, Sprachkursen, Krankenversicherung, Umzug oder Wegzug werden danach grundsätzlich mit den zuständigen Stellen des zugewiesenen Kantons geklärt.
Inhaltlich geprüft am 13.09.2026. Massgebend bleiben immer die aktuellen Angaben des SEM und des Bundesrats.