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Hilfe für Arbeitgeber

Menschen mit Schutzstatus S einstellen: einfach erklärt, praktisch umgesetzt.

Was Mitarbeitende aus der Ukraine mitbringen können

🛠️

Berufs- und Lebenserfahrung

🌍

Sprachen und internationale Perspektiven

🎓

Ausbildungen und Fachkenntnisse

🤝

Motivation und Lernbereitschaft

💡

Neue Sichtweisen im Team

🏢

Beitrag zur gesellschaftlichen Integration

Anstellung in 5 Schritten

1

Ausweis prüfen

Die Person muss über einen gültigen Ausweis S verfügen.

2

Arbeitsvertrag vereinbaren

Funktion, Pensum, Arbeitsort, Beginn, Lohn, Ferien und Kündigungsfrist klar festhalten.

3

Erwerbstätigkeit melden

Aufnahme, Beendigung und Stellenwechsel müssen vorab gemeldet werden – über EasyGov oder direkt bei der zuständigen kantonalen Behörde.

4

Arbeitsbedingungen einhalten

Es gelten die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen.

5

Versicherungen anmelden

Mitarbeitende wie üblich bei den erforderlichen Sozial- und Unfallversicherungen anmelden.

Das müssen Arbeitgeber wissen

Darf eine Person mit Ausweis S arbeiten?

Ja. Eine Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich möglich. Seit Ende 2025 gilt statt der früheren Bewilligungspflicht ein Meldeverfahren.

Wann darf die Arbeit beginnen?

Nach erfolgter Meldung. Die Meldung muss vor Stellenantritt erfolgen. Prüfe den konkreten Ablauf bei der Behörde des Arbeitskantons.

Wer macht die Meldung?

Bei einer Anstellung grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Meldung ist über EasyGov oder direkt bei der zuständigen kantonalen Behörde möglich.

Welche Löhne gelten?

Die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden. Gesamtarbeitsverträge und kantonale Mindestlöhne können zusätzliche Vorgaben enthalten.

Muss jeder Abschluss anerkannt werden?

Nein. Eine formelle Anerkennung ist vor allem bei reglementierten Berufen erforderlich. Über anerkennung.swiss lässt sich die zuständige Stelle finden.

Darf die Person die Stelle wechseln?

Ja. Auch die Beendigung und die Aufnahme der neuen Tätigkeit müssen gemeldet werden.

Einarbeitung, die funktioniert

01Am ersten Tag eine feste Ansprechperson bestimmen.
02Aufträge kurz, konkret und wenn möglich visuell erklären.
03Sicherheitsregeln zeigen und das Verständnis prüfen.
04Fachwissen getrennt von Deutschkenntnissen beurteilen.
05Nach einer Woche und nach einem Monat ein kurzes Gespräch führen.
06Wichtige Begriffe und Abläufe schriftlich festhalten.

✓ Interaktive Arbeitgeber-Checkliste

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Inhalt geprüft am 14.09.2026
Die Angaben bieten eine Orientierung. Verbindlich sind die zuständige kantonale Behörde und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Offizielle Quellen