Sicher ausreisen
Aktuelle ukrainische Ausreisebestimmungen und Regeln der Transitländer vor der Abfahrt prüfen.
Was du vor der Abreise, an der Grenze und nach der Ankunft brauchst. Mit Dokumentenliste und abhakbarer Checkliste.
Geprüft am 18. September 2026Wenn du sofort weg musst, warte nicht auf perfekte Unterlagen. Nimm vorhandene Identitätsdokumente und Medikamente mit. Fehlende Papiere können das Verfahren erschweren, verhindern die Einreise für ukrainische Schutzsuchende aber nicht automatisch.
Seit 20. August 2026 prüft das SEM bei neuen Gesuchen unter anderem den letzten Wohnsitz in der Ukraine und bei militärpflichtigen Personen die Einhaltung ihrer militärischen Pflichten. Sieben westliche Oblaste gelten derzeit als Regionen, in die eine Rückkehr grundsätzlich als zumutbar eingestuft wird. Jedes Gesuch wird einzeln geprüft. Einreise und Schutzstatus S sind zwei verschiedene Entscheidungen.
Derzeit als grundsätzlich zumutbar eingestuft: Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Iwano-Frankiwsk und Tscherniwzi.
Aktuelle ukrainische Ausreisebestimmungen und Regeln der Transitländer vor der Abfahrt prüfen.
Originale, Kopien und sichere digitale Fotos für alle Erwachsenen und Kinder vorbereiten.
Ukrainische Schutzsuchende dürfen grundsätzlich auch ohne biometrischen Pass und ohne Visum einreisen.
Ohne Unterkunft direkt zum zuständigen Bundesasylzentrum. Mit privater Unterkunft RegisterMe nutzen.
Online-Gesuch erst aus der Schweiz stellen und den persönlichen Termin innerhalb von 30 Tagen wahrnehmen.
Nach der Kantonszuweisung Unterkunft, Krankenversicherung und Einschulung mit den Behörden klären.
Nimm mit, was vorhanden ist. Nicht jedes Dokument ist zwingend für die Einreise. Für Identitäts-, Familien- und Schutzabklärungen sind vollständige Unterlagen aber sehr hilfreich.
Das SEM hält fest: Ukrainische Staatsangehörige, die in der Schweiz vorübergehend Schutz suchen, können grundsätzlich ohne biometrisches Reisedokument und ohne Visum einreisen, sofern keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Für andere Reisezwecke und Personen ausserhalb des Schengen-Raums gelten die ordentlichen Einreisebestimmungen.
Gesuch in der Schweiz über RegisterMe einreichen. E-Mail-Adresse und erreichbare Mobilnummer bereithalten. Alle mitreisenden Personen erfassen. Danach Termin zur persönlichen Registrierung buchen.
Direkt beim Bundesasylzentrum in Urtenen-Schönbühl melden. Dort wird die Registrierung organisiert und anschliessend ein Kanton zugewiesen.
Volljährige Personen mit Unterkunft sollen sich direkt an das Bundesasylzentrum wenden. Vorhandene Kopien, Fotos oder andere Identitätsnachweise mitnehmen.
Alle Kinder und Jugendlichen haben unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsstatus ein Recht auf obligatorische Schulbildung. Die Gemeinde oder der Kanton organisiert die Einschulung grundsätzlich so rasch wie möglich.
Bei sozialhilfeabhängigen Schutzsuchenden meldet der Kanton die Familie nach dem Gesuch rückwirkend ab Gesuchsdatum an. Wer nicht sozialhilfeabhängig ist, muss die Versicherung innert drei Monaten selbst abschliessen.
Bei dringender medizinischer Hilfe nicht auf den Statusentscheid warten. In der Schweiz: Sanität 144, Polizei 117, allgemeiner Notruf 112.
Eltern und minderjährige Kinder gehören zur erweiterten Kernfamilie. Bei der Kantonszuweisung besteht grundsätzlich Anspruch auf Zuweisung in denselben Kanton. Familienbeziehungen bei der Registrierung sofort nennen und belegen.
Die gewünschte Berücksichtigung einer privaten Unterkunft ist nicht garantiert. Die unterschriebene SEM-Bestätigung für Privatunterkunft zum Registrierungstermin mitnehmen.
Die Auswahl wird nur auf deinem Gerät gespeichert. Du kannst die Liste ausdrucken.
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SEM · Staatssekretariat für Migration · BLV · Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen · ДПСУ · Державна прикордонна служба України