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Ukraine → Schweiz · Familien

Mit Kindern aus der Ukraine in die Schweiz

Was du vor der Abreise, an der Grenze und nach der Ankunft brauchst. Mit Dokumentenliste und abhakbarer Checkliste.

Geprüft am 18. September 2026

Bei akuter Gefahr gilt: Sicherheit zuerst

Wenn du sofort weg musst, warte nicht auf perfekte Unterlagen. Nimm vorhandene Identitätsdokumente und Medikamente mit. Fehlende Papiere können das Verfahren erschweren, verhindern die Einreise für ukrainische Schutzsuchende aber nicht automatisch.

Wichtige Änderung für neue Gesuche

Seit 20. August 2026 prüft das SEM bei neuen Gesuchen unter anderem den letzten Wohnsitz in der Ukraine und bei militärpflichtigen Personen die Einhaltung ihrer militärischen Pflichten. Sieben westliche Oblaste gelten derzeit als Regionen, in die eine Rückkehr grundsätzlich als zumutbar eingestuft wird. Jedes Gesuch wird einzeln geprüft. Einreise und Schutzstatus S sind zwei verschiedene Entscheidungen.

Derzeit als grundsätzlich zumutbar eingestuft: Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Iwano-Frankiwsk und Tscherniwzi.

Der Weg in sechs Schritten

1

Sicher ausreisen

Aktuelle ukrainische Ausreisebestimmungen und Regeln der Transitländer vor der Abfahrt prüfen.

2

Dokumente mitnehmen

Originale, Kopien und sichere digitale Fotos für alle Erwachsenen und Kinder vorbereiten.

3

In die Schweiz einreisen

Ukrainische Schutzsuchende dürfen grundsätzlich auch ohne biometrischen Pass und ohne Visum einreisen.

4

Unterkunft klären

Ohne Unterkunft direkt zum zuständigen Bundesasylzentrum. Mit privater Unterkunft RegisterMe nutzen.

5

Status S beantragen

Online-Gesuch erst aus der Schweiz stellen und den persönlichen Termin innerhalb von 30 Tagen wahrnehmen.

6

Gemeinde und Schule

Nach der Kantonszuweisung Unterkunft, Krankenversicherung und Einschulung mit den Behörden klären.

Dokumente für die Reise und Anmeldung

Nimm mit, was vorhanden ist. Nicht jedes Dokument ist zwingend für die Einreise. Für Identitäts-, Familien- und Schutzabklärungen sind vollständige Unterlagen aber sehr hilfreich.

Identität

  • Reisepass oder biometrischer Pass für jede Person
  • Ukrainischer Inlandpass oder ID-Karte
  • Geburtsurkunde jedes Kindes
  • Steuer-/Identifikationsnummer, falls vorhanden

Eltern und Sorgerecht

  • Heirats-, Scheidungs- oder Todesurkunde, falls relevant
  • Sorgerechts-, Adoptions- oder Vormundschaftsnachweis
  • Bei Reise ohne zweiten Elternteil: dessen schriftliche Zustimmung und Kontaktdaten, wenn erhältlich
  • Bei Reise mit einer anderen Begleitperson: Vollmacht und Nachweis der Beziehung zum Kind

Wohnsitz und Schutzgesuch

  • Nachweise über Wohnsitz in der Ukraine am 24. Februar 2022
  • Nachweise über den letzten Wohnort vor der Ausreise
  • Zum Beispiel Wohnsitzmeldung, Mietvertrag, Schulbestätigung, Arbeitsunterlagen oder Rechnungen
  • Frühere Aufenthalts- oder Schutzdokumente anderer Staaten offenlegen

Gesundheit

  • Impfpass der Kinder
  • Arztberichte, Diagnosen und Allergieangaben
  • Rezepte und Medikamentenplan
  • Genügend lebenswichtige Medikamente in Originalverpackung
  • Schwangerschaftsunterlagen oder Nachweise zu Behinderung/Pflegebedarf

Schule und Alltag

  • Letzte Schulzeugnisse und Schulbestätigung
  • Unterlagen zu besonderem Förderbedarf
  • Diplome und Ausbildungsnachweise der Erwachsenen
  • Führerausweis und Fahrzeugpapiere, falls du mit dem Auto reist

Sicherung

  • Papierkopien getrennt von den Originalen aufbewahren
  • Dokumente fotografieren oder scannen
  • Digitale Kopien geschützt in einer Cloud oder bei einer Vertrauensperson sichern
  • Wichtige Telefonnummern zusätzlich auf Papier notieren

Wenn Kinder nicht mit beiden Eltern reisen

  • Die Regeln für die Ausreise aus der Ukraine können sich während des Kriegsrechts ändern. Prüfe sie unmittelbar vor der Reise bei der ukrainischen Grenzschutzbehörde.
  • Nimm alle Nachweise zu Elternschaft, Sorgerecht, Vormundschaft und Einverständnis mit, die du erhalten kannst.
  • Ein Kind soll Namen, Telefonnummer und Adresse der Bezugsperson kennen oder auf einer Karte bei sich tragen.
  • Übergib Pässe und Originalurkunden nie an unbekannte Helfer, Fahrer oder Gastgeber.
  • Unbegleitete Minderjährige sollen sich sofort bei Polizei, Grenzbehörde oder dem Bundesasylzentrum melden.

Vor der Abreise praktisch vorbereiten

  • Route und Einreisebedingungen aller Transitländer am Reisetag prüfen.
  • Treffpunkt festlegen, falls die Familie getrennt wird.
  • Mobiltelefone laden, Powerbank und Ladekabel einpacken.
  • Wasser, haltbare Lebensmittel, warme Kleidung und Hygieneartikel mitnehmen.
  • Medikamente, Windeln und Kindernahrung griffbereit halten.
  • Nur verifizierte Transporte und Unterkünfte nutzen. Fahrzeug, Fahrer und Adresse einer Vertrauensperson senden.
  • Etwas Bargeld und funktionierende Bankkarten getrennt aufbewahren.
  • Bei Heimtieren die aktuellen BLV-Regeln zu Chip, Impfung und Dokumenten prüfen.

Einreise in die Schweiz

Das SEM hält fest: Ukrainische Staatsangehörige, die in der Schweiz vorübergehend Schutz suchen, können grundsätzlich ohne biometrisches Reisedokument und ohne Visum einreisen, sofern keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Für andere Reisezwecke und Personen ausserhalb des Schengen-Raums gelten die ordentlichen Einreisebestimmungen.

Nach der Ankunft: Status S beantragen

Du hast eine private Unterkunft

Gesuch in der Schweiz über RegisterMe einreichen. E-Mail-Adresse und erreichbare Mobilnummer bereithalten. Alle mitreisenden Personen erfassen. Danach Termin zur persönlichen Registrierung buchen.

Du hast keine Unterkunft

Direkt beim Bundesasylzentrum in Urtenen-Schönbühl melden. Dort wird die Registrierung organisiert und anschliessend ein Kanton zugewiesen.

Du hast keine Identitätspapiere

Volljährige Personen mit Unterkunft sollen sich direkt an das Bundesasylzentrum wenden. Vorhandene Kopien, Fotos oder andere Identitätsnachweise mitnehmen.

RegisterMe funktioniert nur aus einem Schweizer Mobil- oder WLAN-Netz. Die persönliche Registrierung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Online-Anmeldung erfolgen.
Registrierungsort gemäss SEM:\nMZH Sand-Schönbühl Moosstrasse 28 3322 Urtenen-Schönbühl

Was danach für Kinder wichtig ist

Schule

Alle Kinder und Jugendlichen haben unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsstatus ein Recht auf obligatorische Schulbildung. Die Gemeinde oder der Kanton organisiert die Einschulung grundsätzlich so rasch wie möglich.

Krankenversicherung

Bei sozialhilfeabhängigen Schutzsuchenden meldet der Kanton die Familie nach dem Gesuch rückwirkend ab Gesuchsdatum an. Wer nicht sozialhilfeabhängig ist, muss die Versicherung innert drei Monaten selbst abschliessen.

Medizinischer Notfall

Bei dringender medizinischer Hilfe nicht auf den Statusentscheid warten. In der Schweiz: Sanität 144, Polizei 117, allgemeiner Notruf 112.

Familie zusammenhalten

Eltern und minderjährige Kinder gehören zur erweiterten Kernfamilie. Bei der Kantonszuweisung besteht grundsätzlich Anspruch auf Zuweisung in denselben Kanton. Familienbeziehungen bei der Registrierung sofort nennen und belegen.

Private Unterkunft

Die gewünschte Berücksichtigung einer privaten Unterkunft ist nicht garantiert. Die unterschriebene SEM-Bestätigung für Privatunterkunft zum Registrierungstermin mitnehmen.

Schutz vor Ausbeutung und Menschenhandel

  • Gib niemandem Pass oder Telefon zur Aufbewahrung.
  • Bezahle keine Privatperson für die Vermittlung des Schutzstatus S.
  • Teile Standort, Autonummer und Zieladresse mit einer Vertrauensperson.
  • Nimm keine Arbeit an, deren Bedingungen du nicht verstehst.
  • Bei Gefahr in der Schweiz: Polizei 117 oder Notruf 112.

Direkte offizielle Hilfe

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Offizielle Quellen

SEM · Staatssekretariat für Migration  ·  BLV · Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen  ·  ДПСУ · Державна прикордонна служба України